Schweißarbeit in der Metallbauwerkstatt von AN Metallbau

DIN EN 1090: Was die Norm für Balkon, Treppe und Geländer bedeutet

Die DIN EN 1090 regelt, wie tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium ausgeführt werden müssen – vom Werkstoff über die Schweißnaht bis zur Dokumentation. Wer solche Bauteile herstellt und in Verkehr bringt, braucht dafür eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle und muss zum fertigen Bauteil eine Leistungserklärung abgeben. Ein Anbaubalkon, eine Außentreppe und ein absturzsicherndes Geländer sind genau solche Bauteile. Deshalb ist diese Norm keine Formalie für Ingenieure, sondern die Frage, ob Ihr Balkon in zwanzig Jahren noch trägt – und ob im Ernstfall jemand nachweisen kann, dass er es tut.

Warum eine Norm über Ihren Balkon entscheidet

Die meisten Bauherren begegnen der DIN EN 1090 zum ersten Mal in einem Angebot, als kurze Zeile am Ende: „Fertigung nach DIN EN 1090". Sie steht dort neben Maßen und Farbtönen und wirkt wie eine von vielen Abkürzungen. Tatsächlich ist sie der einzige Punkt im ganzen Angebot, den Sie später nicht mehr ändern können.

Denn an einem Balkon können Sie fast alles nachrüsten. Ein Geländer lässt sich austauschen, der Bodenbelag erneuern, die Farbe neu beschichten. Was Sie nicht nachrüsten können, ist die Qualität der Schweißnaht, mit der die Konsole am Träger sitzt. Diese Naht wird verzinkt, montiert, verkleidet – und danach sieht sie niemand mehr. Ob sie fachgerecht ausgeführt wurde, entscheidet sich in den zwei Minuten, in denen sie geschweißt wurde. Genau dafür gibt es die Norm: Sie sorgt dafür, dass diese zwei Minuten kein Zufall sind.

Der zweite Grund ist nüchterner. Ein Balkon trägt Menschen. Wenn ein Geländer nachgibt oder eine Konsole reißt, ist das kein Sachschaden, sondern ein Personenschaden. Und dann wird sehr genau gefragt, wer das Bauteil gebaut hat und was er dazu vorlegen kann.

Was die Norm tatsächlich regelt

Die DIN EN 1090 ist keine einzelne Vorschrift, sondern eine Normenreihe mit drei relevanten Teilen. Sie greifen ineinander, haben aber sehr unterschiedliche Aufgaben.

DIN EN 1090-1Regelt die Konformitätsbewertung tragender Bauteile. Hier steht, was ein Betrieb nachweisen muss, damit er tragende Stahl- und Aluminiumbauteile herstellen und in Verkehr bringen darf – und wie die Kennzeichnung des fertigen Bauteils aussieht.
DIN EN 1090-2Die technischen Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken. Der dickste und für die Werkstatt wichtigste Teil: Werkstoffe, Zuschnitt, Umformen, Bohren, Schweißen, Schrauben, Toleranzen, Oberflächenvorbereitung und Korrosionsschutz.
DIN EN 1090-3Dasselbe für Aluminiumtragwerke. Aluminium verhält sich beim Schweißen anders als Stahl, deshalb ein eigener Teil.

Übersetzt heißt das: Teil 2 sagt, wie gearbeitet wird. Teil 1 sagt, wie man beweist, dass man so gearbeitet hat. Der zweite Punkt ist der, an dem sich in der Praxis die Betriebe trennen. Ordentlich schweißen können viele. Belegen können es deutlich weniger.

Die werkseigene Produktionskontrolle: was dahintersteckt

Der Kern der Zertifizierung ist die werkseigene Produktionskontrolle, im Sprachgebrauch der Branche immer nur „WPK". Das klingt nach Aktenordner, ist aber im Alltag vor allem eine Frage der Ordnung in der Werkstatt.

In der WPK ist festgelegt, wer im Betrieb welche Naht schweißen darf und mit welcher gültigen Prüfung. Es ist festgelegt, nach welchen Schweißanweisungen gearbeitet wird – also mit welchem Verfahren, welchem Zusatzwerkstoff, welcher Stromstärke und welcher Nahtvorbereitung eine bestimmte Verbindung entsteht. Es ist festgelegt, wie eingehendes Material geprüft, gekennzeichnet und gelagert wird, damit es später noch zuzuordnen ist. Und es ist festgelegt, was passiert, wenn etwas nicht stimmt: wer eine Abweichung feststellt, wer sie bewertet und wer entscheidet, ob nachgearbeitet oder verschrottet wird.

Dieses System wird nicht vom Betrieb selbst abgenommen. Eine notifizierte Stelle prüft es vor der Zertifizierung im Werk und kommt danach in wiederkehrenden Abständen zur Überwachung wieder. Das ist der eigentliche Unterschied zu einer Selbstauskunft: Es schaut jemand von außen nach, und zwar nicht einmalig.

Steuerung der CNC-Plasmaanlage mit Schnittparametern und verschachtelten Teilen
Rückverfolgbarkeit beginnt vor dem Schweißen: Aus der freigegebenen Zeichnung wird das Schneidprogramm, Materialstärke und Stromstärke werden fest vorgewählt.

Zertifizierung, CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung

Diese drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen, meinen aber verschiedene Dinge.

Die Zertifizierung betrifft den Betrieb. Sie bescheinigt, dass dessen werkseigene Produktionskontrolle geprüft wurde und den Anforderungen entspricht. Ein Zertifikat gilt für bestimmte Werkstoffe, Verfahren und Ausführungsklassen – ein Betrieb, der für EXC2 zertifiziert ist, darf damit keine EXC3-Konstruktion in Verkehr bringen.

Die Leistungserklärung betrifft das einzelne Bauteil. Darin erklärt der Hersteller verbindlich, welche Eigenschaften das gelieferte Bauteil hat und nach welcher Spezifikation es gefertigt wurde. Sie ist das Dokument, das zu Ihren Bauunterlagen gehört – so wie die Statik oder der Wärmeschutznachweis.

Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Zeichen, das auf diese Erklärung verweist. Sie ist kein Gütesiegel und sagt nichts über Schönheit oder Wertigkeit aus. Sie sagt: Für dieses Bauteil gibt es eine Leistungserklärung, und die können Sie einfordern.

Der praktische Rat daraus ist unspektakulär, aber wirksam: Fragen Sie nicht, ob ein Betrieb „nach DIN EN 1090 arbeitet". Das sagt jeder. Fragen Sie, für welche Ausführungsklasse er zertifiziert ist und ob Sie zu Ihrem Bauteil eine Leistungserklärung bekommen. Die Antwort darauf ist eindeutig oder ausweichend – dazwischen gibt es wenig.

Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4

Die Ausführungsklasse legt fest, wie streng gefertigt und geprüft wird. Sie ist kein Qualitätsurteil, sondern eine Zuordnung nach Risiko: Je größer die Folgen eines Versagens, desto höher die Klasse und desto mehr Prüfaufwand steckt im Bauteil.

EXC1Einfachste Stufe. Untergeordnete Bauteile mit geringen Schadensfolgen, geringe Anforderungen an Schweißnahtprüfung und Dokumentation. Für ein Bauteil, auf dem Menschen stehen, in der Regel nicht ausreichend.
EXC2Der Regelfall im Wohn- und Gewerbebau. Anbaubalkone, Außentreppen und absturzsichernde Geländer liegen typischerweise hier. Legt niemand etwas anderes fest, gilt nach der Norm EXC2.
EXC3Höher beanspruchte oder folgenschwerere Konstruktionen. Deutlich strengere Anforderungen an Schweißverfahren, zerstörungsfreie Prüfung und Rückverfolgbarkeit bis zum einzelnen Bauteil.
EXC4Bauwerke mit außergewöhnlichen Schadensfolgen. Im privaten Wohnbau praktisch nie relevant.

Die Zuordnung passiert nicht nach Gefühl. Die Norm leitet sie aus drei Größen ab: der Schadensfolgeklasse des Bauwerks, der Beanspruchungskategorie – also ob das Bauteil überwiegend ruhend oder ermüdungsrelevant belastet wird – und der Herstellungskategorie, die vom Werkstoff und der Schweißbarkeit abhängt. Bei einem Balkon an einem Wohnhaus führt das in aller Regel zu EXC2.

Ein Punkt, der in Angeboten gern untergeht: Die Ausführungsklasse gehört in die Bauteilspezifikation, also in Statik oder Ausschreibung. Steht dort nichts, gilt EXC2 – und ein Angebot, das mit EXC1 kalkuliert wurde, ist dann schlicht das falsche Angebot. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum zwei Angebote für dasselbe Bauteil weit auseinanderliegen.

Funkenflug bei der Metallbearbeitung in der eigenen Werkstatt
Tragende Bauteile entstehen bei uns in der eigenen Werkstatt in Herschweiler-Pettersheim – Zuschnitt, Schweißen und Maßkontrolle unter einem Dach.

Schweißaufsicht und Schweißerqualifikation

Der Teil der Norm, der die meisten Betriebe scheitern lässt, ist nicht die Technik, sondern das Personal.

Ein zertifizierter Betrieb braucht eine Schweißaufsichtsperson mit nachgewiesener Qualifikation. Diese Person ist nicht der beste Schweißer, sondern die fachlich verantwortliche Instanz: Sie legt fest, welche Schweißanweisung für welche Verbindung gilt, prüft die Eignung der Werkstoffe und Zusatzwerkstoffe, entscheidet über Nahtvorbereitung und Zwischenlagentemperaturen und trägt die Verantwortung für die Ausführung. Welcher Qualifikationsgrad erforderlich ist, hängt von Ausführungsklasse, Werkstoff und Blechdicke ab.

Die Schweißer selbst brauchen gültige Prüfungen. Eine Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 gilt nicht pauschal für „Stahl", sondern für einen bestimmten Geltungsbereich: Verfahren, Werkstoffgruppe, Nahtart, Blechdicke, Position. Wer für Kehlnähte in Wannenlage geprüft ist, ist damit nicht automatisch für Stumpfnähte über Kopf qualifiziert. Und Prüfungen laufen ab. Sie müssen in festen Abständen bestätigt oder wiederholt werden.

Das ist der Aufwand, den man einem fertigen Balkon nicht ansieht und der trotzdem im Preis steckt. Wer deutlich günstiger anbietet als der Rest, spart selten am Stahl – Stahl kostet überall ungefähr gleich viel. Gespart wird an dem, was man nicht sieht.

Rückverfolgbarkeit: aus welcher Charge stammt Ihr Träger?

Rückverfolgbarkeit klingt nach Bürokratie und ist im Kern eine sehr einfache Frage: Kann man zu einem eingebauten Bauteil noch sagen, aus welchem Material es besteht?

In einem zertifizierten Betrieb kommt Stahl mit einem Prüfzeugnis nach DIN EN 10204. Darin steht die tatsächliche chemische Zusammensetzung und die geprüften mechanischen Eigenschaften der Charge – nicht nur die Bezeichnung auf dem Lieferschein. Welche Art von Zeugnis verlangt wird, hängt von der Ausführungsklasse ab; ab den höheren Klassen wird es strenger und die Bauteile werden zusätzlich einzeln gekennzeichnet.

Damit das nach dem Zuschnitt noch stimmt, muss die Kennzeichnung mitwandern. Wird eine Tafel in acht Konsolen geschnitten, verliert jedes einzelne Teil die Beschriftung der Tafel – es sei denn, der Betrieb überträgt sie. Genau daran erkennt man, ob ein System gelebt oder nur beschrieben wird.

Der Nutzen zeigt sich erst im Problemfall, dafür dann sehr deutlich. Wenn Jahre später eine Naht auffällt, lässt sich klären, ob der Werkstoff war, was er sein sollte. Ohne Rückverfolgbarkeit steht Aussage gegen Aussage.

Was im Schadensfall wirklich passiert

Solange nichts passiert, fragt niemand nach Papieren. Das ist der Grund, warum diese Norm im Verkaufsgespräch so leicht zu übergehen ist.

Passiert doch etwas – ein Geländer gibt nach, eine Konsole reißt, ein Balkon setzt sich sichtbar –, dann läuft immer dieselbe Reihenfolge ab. Es wird gefragt, wer das Bauteil hergestellt hat. Es wird nach dem Konformitätsnachweis und der Leistungserklärung gefragt. Es wird nach den Schweißerqualifikationen und den Materialzeugnissen gefragt. Und es wird gefragt, nach welcher Ausführungsklasse gefertigt wurde und ob die zur Statik passt.

Liegt das alles vor, ist die Sache im Regelfall überschaubar: Der Hersteller kann belegen, dass er fachgerecht gearbeitet hat, und die Betriebshaftpflicht greift. Liegt es nicht vor, verschiebt sich die Beweislast in eine sehr unangenehme Richtung. Wer nicht nachweisen kann, dass er die anerkannten Regeln der Technik eingehalten hat, steht schlecht da. Und der Bauherr, der als Auftraggeber im Verhältnis zu Dritten steht – etwa zu Mietern oder Besuchern –, steht mit da.

Wir sagen das nicht, um Angst zu machen. Wir sagen es, weil es in dem Moment, in dem man ein Angebot vergleicht, die einzige Position ist, deren Wert man nicht am Preis ablesen kann.

Außentreppe aus Stahl an einem Mehrfamilienhaus
Außentreppe an einem Mehrfamilienhaus. Treppe, Podest und Geländer sind tragende Bauteile – sie fallen in den Anwendungsbereich der DIN EN 1090.

Wo es Grauzonen gibt – und wo es trotzdem eng wird

Ehrlicherweise gehört dazu: Nicht jede Metallarbeit fällt unter diese Norm, und im Randbereich wird durchaus diskutiert.

Klar außerhalb liegt alles, was nichts trägt und niemanden sichert: ein Rankgitter, ein Zierelement, ein Hausnummernschild, eine nicht absturzsichernde Abtrennung. Dafür braucht niemand eine Leistungserklärung, und wer sie Ihnen verkaufen will, überzieht.

Diskutiert wird bei individuell für ein bestimmtes Bauvorhaben angefertigten Einzelstücken. Es gibt Ausnahmeregelungen für nicht in Serie hergestellte Bauteile, und einzelne Anbieter berufen sich darauf. Nur werden diese Ausnahmen in der Praxis eng ausgelegt, und im Zweifel entscheidet nicht der Hersteller, sondern die Behörde oder der Gutachter. Wir raten deshalb pragmatisch: Wenn das Bauteil Menschen trägt oder vor Absturz sichert, behandeln Sie es wie ein normpflichtiges Bauteil. Der Aufpreis für einen zertifizierten Betrieb ist überschaubar, die Diskussion im Schadensfall ist es nicht.

Ebenfalls ehrlich: Ein Zertifikat ersetzt kein sauberes Handwerk. Es gibt zertifizierte Betriebe, die schlecht montieren, und es gibt hervorragende Schlosser ohne Zertifikat. Die Norm garantiert nicht die beste Ausführung – sie garantiert eine überprüfbare Untergrenze und die Unterlagen dazu. Beides ist viel wert, aber es ist nicht dasselbe wie Qualität. Worauf Sie darüber hinaus achten sollten, steht im Ratgeber Metallbaubetrieb auswählen.

Woran Sie erkennen, dass ein Angebot die Norm ernst nimmt

  • Die Ausführungsklasse ist benannt, nicht nur „nach DIN EN 1090" als Floskel
  • Eine Leistungserklärung zum fertigen Bauteil ist zugesagt
  • Der Korrosionsschutz ist mit Verfahren und Norm angegeben, etwa Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461
  • Es gibt eine Statik oder statische Vorbemessung zur Konstruktion, nicht nur eine Skizze
  • Die Befestigung am Bestand ist beschrieben – Dübeltyp, Verankerungstiefe, Untergrund
  • Der Betrieb hat eine eigene Werkstatt und benennt, was er selbst fertigt und was extern läuft, etwa die Verzinkerei
  • Auf Nachfrage werden Unterlagen zugesagt, statt dass das Thema abgebogen wird

Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Normen in ihrer aktuellen Fassung, die Bauproduktenvorschriften und die örtliche Bauordnung. Stand: August 2026.

Wie wir damit umgehen

AN Metallbau ist ein Meisterbetrieb aus Herschweiler-Pettersheim, seit 2006 im Metallbau tätig und nach DIN EN 1090 zertifiziert. Tragende Bauteile – Anbaubalkone, Treppen, Geländer und Stahlbau – konstruieren und fertigen wir in der eigenen Werkstatt und montieren sie mit dem eigenen Team, ohne Subunternehmer.

Praktisch heißt das: Wir planen EDV-gestützt, schneiden die Teile auf der eigenen CNC-Plasmaanlage direkt nach der freigegebenen Zeichnung und schweißen nach den Regeln, die für die jeweilige Ausführungsklasse gelten. Der Weg von der Zeichnung zum Bauteil ist damit kurz und dokumentiert – zwischen Planung und Fertigung liegt kein Übertragungsfehler.

Was das kostet, hängt am Bauteil und nicht an der Norm. Größenordnungen finden Sie in unseren Kostenratgebern zu Anbaubalkonen und Balkongeländern. Verbindlich ist immer erst das Angebot nach Aufmaß vor Ort.

Tragende Konstruktion geplant? Wir kommen zum Aufmaß, klären Ausführungsklasse und Befestigung am Bestand und rechnen Ihnen einen Festpreis.

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Tragende Bauteile aus eigener Fertigung

Treppenanlagen aus der Region – konstruiert, geschweißt und montiert vom eigenen Team.

Weitere Arbeiten finden Sie in unseren Referenzen.

Häufige Fragen

FAQ

Was regelt die DIN EN 1090?

Sie regelt die Ausführung von Tragwerken aus Stahl und Aluminium. Teil 1 beschreibt, wie ein Betrieb die Konformität tragender Bauteile nachweist und was er dafür im Werk nachweisen muss. Teil 2 enthält die technischen Regeln für Stahltragwerke, Teil 3 die für Aluminiumtragwerke. Geregelt sind unter anderem Werkstoffe, Zuschnitt, Schweißen, Verbindungsmittel, Toleranzen, Korrosionsschutz und die Dokumentation.

Ist die DIN EN 1090 für einen privaten Balkon Pflicht?

Ein Anbaubalkon, eine Treppe und ein absturzsicherndes Geländer sind tragende Bauteile. Für solche Bauteile ist ein Konformitätsnachweis nach DIN EN 1090-1 vorgesehen, und der setzt einen entsprechend zertifizierten Betrieb voraus. Es gibt Diskussionen um Ausnahmen für Einzelanfertigungen, aber Bauämter und Prüflinge fragen in der Praxis nach dem Nachweis. Wer sicher planen will, lässt von einem zertifizierten Betrieb fertigen.

Was ist die werkseigene Produktionskontrolle?

Die werkseigene Produktionskontrolle, kurz WPK, ist das dokumentierte Qualitätssystem einer Fertigung. Darin ist festgelegt, wer schweißen darf, nach welchen Schweißanweisungen gearbeitet wird, wie Material geprüft und rückverfolgbar gehalten wird, wie Maschinen und Messmittel überwacht werden und wie Abweichungen behandelt werden. Eine notifizierte Stelle prüft die WPK vor der Zertifizierung und danach in wiederkehrenden Überwachungen.

Was bedeuten die Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4?

Die Ausführungsklasse legt fest, wie streng ein Bauteil gefertigt und geprüft wird. EXC1 ist die einfachste Stufe für untergeordnete Bauteile, EXC2 der Regelfall im Wohn- und Gewerbebau, EXC3 gilt für höher beanspruchte Konstruktionen und EXC4 für Bauwerke mit außergewöhnlichen Schadensfolgen. Balkone, Treppen und Geländer im Wohnbau liegen typischerweise bei EXC2. Wird nichts festgelegt, gilt nach der Norm EXC2.

Was ist der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung ist das Dokument, in dem der Hersteller die Eigenschaften des Bauteils verbindlich erklärt. Die CE-Kennzeichnung ist das Zeichen am Bauteil oder auf den Begleitpapieren, das auf diese Erklärung verweist. Das eine ohne das andere ergibt keinen Sinn. Für Sie als Bauherr ist die Leistungserklärung das Papier, das Sie zu den Bauunterlagen legen.

Wer darf nach DIN EN 1090 schweißen?

Geschweißt wird von Schweißern mit gültiger Prüfung für das jeweilige Verfahren, die Werkstoffgruppe und die Nahtart, nachgewiesen nach DIN EN ISO 9606-1. Über der Fertigung steht eine Schweißaufsichtsperson mit nachgewiesener Qualifikation, die die Schweißanweisungen freigibt und die Ausführung verantwortet. Prüfungen laufen ab, deshalb gehört die Verlängerung zum Alltag eines zertifizierten Betriebs.

Was passiert im Schadensfall, wenn kein Nachweis vorliegt?

Dann wird es unangenehm. Nach einem Absturz oder einem Riss in der Konstruktion prüfen Gutachter und Versicherer als Erstes, wer das Bauteil hergestellt hat und welche Nachweise vorliegen. Fehlen Konformitätsnachweis, Schweißerqualifikationen und Materialzeugnisse, lässt sich die fachgerechte Ausführung nicht belegen. Das fällt auf den Ausführenden zurück und im ungebremsten Fall auf den Bauherrn als Auftraggeber.

Fertigt AN Metallbau nach DIN EN 1090?

Ja. Wir sind ein Meisterbetrieb aus Herschweiler-Pettersheim, nach DIN EN 1090 zertifiziert und fertigen tragende Bauteile wie Balkone, Treppen und Geländer in der eigenen Werkstatt. Auf Wunsch bekommen Sie die zugehörigen Unterlagen zu Ihrem Bauteil. Wir arbeiten vor allem in der Westpfalz, im Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz, unter anderem in Kaiserslautern, Kusel, Homburg, Zweibrücken und Saarbrücken.

Tragende Konstruktion geplant?

Normgerecht gefertigt nach DIN EN 1090 – kostenloses Aufmaß, Festpreisangebot.

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