Rampen & Handläufe aus Stahl – barrierefrei nach DIN 18040

Wir bauen Rollstuhlrampen, Podeste und Handläufe für den Hauszugang nach Aufmaß in der eigenen Werkstatt, feuerverzinkt und normgerecht. Mit einem Angebot, das Sie bei Pflegekasse oder Förderstelle einreichen können – in der Region Kaiserslautern, Kusel, Homburg und Saarbrücken.

Kostenloses Aufmaß anfragen

Ein Zugang, der im Alltag funktioniert

Eine Rampe ist dann gut, wenn man sie ohne Hilfe hoch- und vor allem wieder herunterkommt. Dafür gibt die DIN 18040 klare Maße vor, und an einem gewachsenen Hauszugang ist fast nie das Geld der Engpass, sondern der Platz. Deshalb beginnt jedes Projekt bei uns mit dem Aufmaß vor Ort und der Frage, wie sich die Rampe führen lässt.

Unser Angebot

  • Rollstuhlrampen, gerade, gewinkelt oder zweiläufig mit Wendepodest
  • Handläufe innen und außen, beidseitig und umgreifbar
  • Podeste mit Bewegungsfläche vor der Haustür
  • Schwellenrampen an Terrassen- und Balkontüren
  • Barrierearmer Umbau bestehender Treppen: zweiter Handlauf, größeres Podest
  • Geländer mit durchlaufenden Radabweisern

Die Maße nach DIN 18040

Längsneigunghöchstens 6 % (6 cm auf 100 cm), kein Quergefälle
Laufbreitemindestens 120 cm, gemessen zwischen den Radabweisern
Podesteam Anfang und Ende sowie spätestens nach 6 m Lauf, mindestens 150 cm lang
Vor der TürBewegungsfläche 150 × 150 cm
Radabweiserbeidseitig, üblich rund 10 cm hoch, durchgehend auch über die Podeste
Handläufebeidseitig in etwa 85–90 cm Höhe, rund und umgreifbar, über Anfang und Ende hinaus
Belagrutschhemmend mit angegebener R-Klasse nach DIN 51130
Maßstabsgetreue Schemazeichnung einer Rampe mit 6 Prozent Steigung, 30 cm Höhenunterschied, 5 m Rampenlänge und Podesten von je 1,50 m
Für 30 cm Höhenunterschied braucht eine Rampe mit 6 % Steigung 5 m Lauflänge, mit den Podesten rund 8 m Gesamtlänge.

Wie lang wird die Rampe?

Bei 6 % gewinnen Sie pro Meter Rampe 6 cm Höhe. Einige typische Fälle:

  • Eine Stufe, rund 18 cm: etwa 3 m Rampenlauf.
  • Hauseingang mit 30 cm: rund 5 m Lauf, mit Podesten rund 8 m.
  • 60 cm, drei bis vier Stufen: 10 m Lauf plus Zwischenpodest, gesamt rund 14–15 m.
  • 90 cm, hochgesetztes Erdgeschoss: 15 m Lauf und zwei Zwischenpodeste.

Ausführlich mit allen Maßen: Rollstuhlrampe: Steigung und Vorschriften

Wenn der Platz nicht reicht

Wir bauen lieber keine Rampe als eine zu steile. Eine Rampe mit 10 oder 12 % erfüllt die Norm nicht, wird von Förderstellen möglicherweise nicht anerkannt und ist bergab nicht zu bremsen. Stattdessen prüfen wir mit Ihnen:

  • Zugang verlegen: An Terrasse, Garage oder Hof ist der Höhenunterschied oft viel kleiner.
  • Zwei gegenläufige Läufe: gleiche Länge, halbe Tiefe im Grundstück.
  • Schwellenrampe: bei wenigen Zentimetern an Terrassen- oder Balkontür.
  • Treppe barrierearm umbauen: gleichmäßige Stufen, zweiter Handlauf, größeres Podest. Wirkt oft am meisten und kostet einen Bruchteil.

Bei großen Höhen und wenig Fläche bleibt häufig nur ein Hub- oder Plattformlift. Das ist kein Metallbau, und das sagen wir Ihnen dann offen. Von mobilen Auffahrschienen als Dauerlösung raten wir ab: Sie sind meist deutlich steiler als 6 % und müssen jedes Mal aufgelegt werden.

Material und Ausführung

Wir bauen Rampen aus Stahl, geschweißt nach DIN EN 1090 und anschließend feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461. Die Zinkschicht erreicht auch Hohlräume, Schweißnähte und Schnittkanten und verzeiht die kleinen Schäden vom Schneeschieben. Gegründet wird frostfrei, sonst hebt der erste harte Winter die Rampe an und Neigung und Türanschluss stimmen nicht mehr. Im Außenbereich hat Gitterrost den Vorteil, dass Regen und Schmelzwasser durchfallen und sich kein Eis bildet.

Förderung

Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse eine Rampe mit bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Im Saarland gibt es einen Landeszuschuss von bis zu 7.500 € ab 60 Jahren, bundesweit den KfW-Kredit 159. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit 31. Juli 2026 ausgeschöpft. Wichtig: Der Antrag gehört vor den Auftrag. Unser Angebot beschreibt Maße, Neigung und Ausführung so, dass Sie es einreichen können. Alle Programme auf der Förderseite.

Wovon der Preis abhängt

Pauschalpreise nennen wir bei Rampen nicht, weil zwischen einer kurzen Rampe über zwei Stufen und einer zweiläufigen Anlage mit Wendepodest ein Vielfaches liegt. Den Ausschlag geben der Höhenunterschied (bei 6 % bedeutet jeder Zentimeter rund 17 cm Rampe), Anzahl der Podeste und Wendungen, der Untergrund, Geländer und Handläufe, der Belag und die Zugänglichkeit der Baustelle. Nach dem Aufmaß bekommen Sie einen Festpreis.

So läuft Ihr Auftrag ab

  1. Aufmaß vor Ort: Höhenunterschied, verfügbare Fläche, Türsituation und Untergrund. Im Umkreis von rund 50 km kostenlos.
  2. Führung festlegen: gerade, gewinkelt oder zweiläufig, oder das ehrliche Gespräch über Alternativen.
  3. Angebot für den Antrag: mit Maßen, Neigung und Ausführung, einreichbar bei Pflegekasse oder Förderstelle.
  4. Bewilligung abwarten: erst danach beauftragen, sonst ist der Zuschuss gefährdet.
  5. Fertigung und Feuerverzinkung: Zuschnitt und Schweißen in der eigenen Werkstatt, danach ins Zinkbad.
  6. Fundamente: frostfrei, Anschlusshöhe exakt auf die Türschwelle abgestimmt.
  7. Montage: bei einer üblichen Hauszugangsrampe meist an einem Tag.

Häufige Fragen

FAQ – Rampen & Handläufe

Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Nach DIN 18040 höchstens 6 % Längsneigung, also 6 cm Höhe auf 100 cm Länge, und ohne Quergefälle. Steiler lässt sich ein Rollstuhl bergab nicht mehr sicher mit den Händen bremsen.

Wie lang wird eine Rampe für drei Stufen?

Drei bis vier Stufen sind etwa 60 cm Höhenunterschied. Bei 6 % braucht das 10 m Rampenlauf und ein Zwischenpodest; mit den Podesten am Anfang und Ende landet man bei rund 14 bis 15 m Gesamtlänge. Zwei gegenläufige Läufe mit Wendepodest halbieren die nötige Tiefe.

Wie breit muss eine Rampe sein?

Mindestens 120 cm nutzbare Laufbreite, gemessen zwischen den Radabweisern und nicht über die Außenkanten. Wenn der Platz es hergibt, bauen wir lieber etwas breiter, etwa für eine Begleitperson.

Wird eine Rampe gefördert?

Häufig ja. Bei Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, im Saarland gibt es bis zu 7.500 € Landeszuschuss ab 60 Jahren, bundesweit den KfW-Kredit 159. Der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Einzelheiten auf der Förderseite.

Was tun, wenn für eine Rampe kein Platz ist?

Oft lässt sich der Zugang an eine Hausseite mit weniger Höhenunterschied verlegen, etwa an die Terrassentür. Weitere Wege sind zwei gegenläufige Läufe, eine Schwellenrampe bei wenigen Zentimetern oder ein barrierearmer Umbau der vorhandenen Treppe mit zweitem Handlauf und größerem Podest. Bei großen Höhen bleibt ein Plattformlift; das ist kein Metallbau, aber wir sagen es Ihnen offen.

In welcher Höhe sitzt der Handlauf?

In etwa 85 bis 90 cm, beidseitig, rund und umgreifbar. Er sollte über Anfang und Ende der Rampe hinausgehen, damit man ihn greifen kann, bevor die Steigung beginnt.

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Kostenloses Aufmaß, offene Einschätzung, Angebot für den Zuschussantrag. Schreiben Sie uns über das Anfrageformular, gern mit Fotos, oder rufen Sie an: 06384 514376.

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