Rollstuhlrampe: Steigung & Vorschriften nach DIN 18040

Als Orientierung: Eine Rollstuhlrampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 % Längsneigung haben (6 cm Höhe auf 100 cm Länge), ohne Quergefälle. Die nutzbare Breite soll mindestens 120 cm betragen, ab 600 cm Länge ist ein Zwischenpodest (min. 150 cm) nötig. Dazu kommen beidseitige Handläufe und Radabweiser.

Die wichtigsten Maße im Überblick

  • Längsneigung: höchstens 6 % – ohne Quergefälle
  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 120 cm
  • Zwischenpodest: mindestens 150 cm Länge, spätestens nach 600 cm Rampenlauf
  • Bewegungsfläche am Anfang und Ende: mindestens 150 × 150 cm (eben)
  • Radabweiser: beidseitig, mindestens 10 cm hoch
  • Handläufe: beidseitig, in 85–90 cm Höhe

Was bedeutet „6 % Steigung" konkret?

6 % heißt: Pro Meter Rampe wird nur 6 cm Höhe überwunden. Um z. B. eine Türschwelle von 30 cm Höhe auszugleichen, braucht es rund 5 m Rampenlauf – ohne das nötige Podest. Deshalb planen wir vor Ort, wie sich die Rampe sinnvoll führen lässt (gerade, gewinkelt oder mit Podest).

Material & Sicherheit

Wir fertigen Rampen aus Stahl – geschweißt nach DIN EN 1090, feuerverzinkt gegen Rost und mit rutschhemmendem Belag. So bleibt der Zugang auch bei Nässe und Frost sicher begehbar.

Förderung nutzen

Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme; ergänzend gibt es KfW-Mittel. Wie sich das kombinieren lässt, steht auf unserer Förderseite.

Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Fassung der DIN 18040 und die örtliche Bauordnung.

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Häufige Fragen

FAQ

Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Nach DIN 18040 beträgt die maximale Längsneigung 6 %, ein Quergefälle ist nicht zulässig. 6 % bedeutet 6 cm Höhenunterschied auf 100 cm Länge.

Wie breit muss eine Rollstuhlrampe sein?

Die nutzbare Laufbreite soll mindestens 120 cm betragen, damit ein Rollstuhl sicher passt.

Wann ist ein Zwischenpodest nötig?

Ab 600 cm Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge vorzusehen. Auch am Anfang und Ende ist eine ebene Fläche erforderlich.

Braucht eine Rampe Handläufe und Radabweiser?

Ja. Beidseitig sind Handläufe (Höhe 85–90 cm) und mindestens 10 cm hohe Radabweiser vorgesehen, damit niemand seitlich abrutscht.

Wird eine Rampe gefördert?

Bei Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 € je Maßnahme), zusätzlich gibt es KfW-Mittel. Details auf unserer Förderseite.

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