Rollstuhlrampe: Steigung & Vorschriften nach DIN 18040
Als Orientierung: Eine Rollstuhlrampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 % Längsneigung haben (6 cm Höhe auf 100 cm Länge), ohne Quergefälle. Die nutzbare Breite soll mindestens 120 cm betragen, ab 600 cm Länge ist ein Zwischenpodest (min. 150 cm) nötig. Dazu kommen beidseitige Handläufe und Radabweiser.
Die wichtigsten Maße im Überblick
- Längsneigung: höchstens 6 % – ohne Quergefälle
- Nutzbare Laufbreite: mindestens 120 cm
- Zwischenpodest: mindestens 150 cm Länge, spätestens nach 600 cm Rampenlauf
- Bewegungsfläche am Anfang und Ende: mindestens 150 × 150 cm (eben)
- Radabweiser: beidseitig, mindestens 10 cm hoch
- Handläufe: beidseitig, in 85–90 cm Höhe
Was bedeutet „6 % Steigung" konkret?
6 % heißt: Pro Meter Rampe wird nur 6 cm Höhe überwunden. Um z. B. eine Türschwelle von 30 cm Höhe auszugleichen, braucht es rund 5 m Rampenlauf – ohne das nötige Podest. Deshalb planen wir vor Ort, wie sich die Rampe sinnvoll führen lässt (gerade, gewinkelt oder mit Podest).
Material & Sicherheit
Wir fertigen Rampen aus Stahl – geschweißt nach DIN EN 1090, feuerverzinkt gegen Rost und mit rutschhemmendem Belag. So bleibt der Zugang auch bei Nässe und Frost sicher begehbar.
Förderung nutzen
Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme; ergänzend gibt es KfW-Mittel. Wie sich das kombinieren lässt, steht auf unserer Förderseite.
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültige Fassung der DIN 18040 und die örtliche Bauordnung.
Barrierefreien Zugang sicher und normgerecht umsetzen – fragen Sie uns.
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