Rollstuhlrampe: Steigung, Breite und Podeste nach DIN 18040
Eine Rollstuhlrampe darf nach DIN 18040 höchstens 6 % Längsneigung haben – das sind 6 cm Höhe auf 100 cm Länge –, und sie darf kein Quergefälle haben. Die nutzbare Laufbreite beträgt mindestens 120 cm, am Anfang und am Ende sowie spätestens nach 6 m Rampenlauf ist ein Podest von mindestens 150 cm Länge nötig. Dazu kommen beidseitige Radabweiser und Handläufe in etwa 85 bis 90 cm Höhe. Wer diese Werte kennt, merkt schnell: Der eigentliche Engpass ist fast nie das Geld, sondern der Platz.
Warum die 6 Prozent nicht verhandelbar sind
Die 6 % wirken auf dem Papier großzügig. Wer eine Rampe zum ersten Mal plant, denkt fast immer: Das geht auch etwas steiler, ein paar Prozent mehr wird man doch schaffen. In der Praxis geht es nicht, und der Grund liegt nicht im Hochfahren, sondern im Herunterfahren.
Ein Rollstuhl wird mit den Händen an den Greifreifen gebremst. Je steiler die Rampe, desto mehr Kraft ist dafür nötig, und irgendwann reicht sie nicht mehr – dann rollt der Stuhl. Bei nasser Rampe oder mit kalten Händen passiert das früher, als man denkt. Bergauf ist eine zu steile Rampe unbequem; bergab ist sie gefährlich. Genau deshalb hat die Norm eine harte Grenze und keine Empfehlung. Sechs Prozent sind der Wert, bei dem ein durchschnittlich kräftiger Mensch den Stuhl noch selbst kontrollieren kann.
Dazu kommt das Verbot eines Quergefälles. Eine Rampe, die zusätzlich zur Steigung seitlich abfällt – etwa weil man das Wasser einfach nach außen ableiten wollte –, zwingt den Nutzer, ständig gegen das Abdriften anzuarbeiten. Ein Rad läuft dann permanent schneller als das andere. Wasser wird bei einer sauber gebauten Rampe über die Oberfläche des Belags und über die Randausbildung abgeführt, nicht über eine Querneigung.
Was 6 Prozent in Metern bedeuten
Hier wird aus der Norm ein sehr konkretes Platzproblem. Bei 6 % gewinnen Sie pro Meter Rampe genau 6 cm Höhe. Ein paar typische Situationen:
- Eine einzelne Stufe von rund 18 cm braucht etwa 3 m Rampenlauf.
- Eine typische Hauseingangstreppe mit 30 cm Höhenunterschied braucht rund 5 m.
- 60 cm Höhenunterschied – drei bis vier Stufen – brauchen bereits 10 m reinen Rampenlauf, dazu ein Zwischenpodest.
- 90 cm, etwa bei einem hochgesetzten Erdgeschoss, ergeben 15 m Lauf und zwei Zwischenpodeste.
Und damit ist die Rechnung noch nicht fertig, denn die Podeste kommen zur Lauflänge hinzu. Für die 60 cm aus dem dritten Beispiel bedeutet das: 10 m Lauf, ein Zwischenpodest von mindestens 1,5 m, dazu die ebenen Flächen am Anfang und am Ende. Man landet bei rund 14 bis 15 m Gesamtlänge. Kaum ein Vorgarten in einem gewachsenen Ortskern gibt das her.
Deshalb ist die erste Frage beim Aufmaß nie „welches Material", sondern wie sich die Rampe führen lässt. Gerade auf den Zugang zu? Seitlich am Haus entlang? In zwei gegenläufigen Läufen mit einem Wendepodest dazwischen, sodass die Rampe in der Tiefe nur halb so viel Platz braucht? An dieser Stelle entscheidet sich, ob das Vorhaben funktioniert – nicht bei der Frage, ob Stahl oder Aluminium.
Breite, Podeste und Bewegungsflächen
Die nutzbare Laufbreite von mindestens 120 cm ist zwischen den Radabweisern zu messen, nicht über die Außenkanten der Konstruktion. Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber der häufigste Fehler, den wir bei bestehenden Rampen finden: Außen sind es 120 cm, nutzbar bleiben 105, und mit einem Elektrorollstuhl wird es eng. Wenn der Platz es hergibt, bauen wir lieber etwas breiter. Der Mehrpreis dafür ist überschaubar, der Unterschied im Alltag deutlich – gerade wenn eine Begleitperson danebengehen soll.
Bei den Podesten sind drei Stellen wichtig. Am Anfang und am Ende der Rampe gehört eine ebene Fläche hin, damit man nicht auf der Steigung anhalten und rangieren muss. Nach spätestens 6 m Rampenlauf braucht es ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge; es ist die Verschnaufpause und gleichzeitig die Stelle, an der man den Stuhl sicher abstellen kann. Und vor Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vorzusehen.
Diese Bewegungsfläche vor der Tür ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten sonst ordentlich gebauten Rampen scheitern. Wer im Rollstuhl sitzt, muss die Tür aufziehen, dabei zurückrollen und anschließend hineinfahren. Wenn die Rampe direkt an der Tür endet, steht der Stuhl während des ganzen Vorgangs auf der Steigung und rollt weg. Prüfen Sie auch die Aufschlagrichtung der Tür: Eine nach außen aufschlagende Tür braucht spürbar mehr Fläche als eine nach innen aufschlagende.
Radabweiser, Handläufe und der Belag
Beidseitige Radabweiser, üblicherweise rund 10 cm hoch, verhindern, dass ein Rad seitlich über die Kante gerät. Das ist keine Zierleiste, sondern das Bauteil, das einen Sturz von der Rampe verhindert – und es muss durchgehend sein, auch über die Podeste.
Handläufe gehören beidseitig an die Rampe, in einer Höhe von etwa 85 bis 90 cm. Sie sind nicht nur für Rollstuhlfahrer da, sondern vor allem für Menschen mit Rollator oder Gehstock, die dieselbe Rampe benutzen. Zwei Details, die den Unterschied machen: Der Handlauf sollte über Anfang und Ende der Rampe hinausgehen, damit man ihn schon greifen kann, bevor die Steigung beginnt. Und er muss rund und umgreifbar sein. Ein Flachstahl hochkant sieht schlank aus, lässt sich aber nicht festhalten – wir bauen deshalb Rundrohr in einem Durchmesser, den man mit der Hand vollständig umschließen kann.
Beim Belag geht es um zwei Dinge gleichzeitig: Er muss rutschhemmend sein, und er muss sich im Winter räumen lassen. Die Rutschhemmung wird nach DIN 51130 in R-Klassen angegeben; lassen Sie sich im Angebot ausdrücklich nennen, welche Klasse der Belag hat, statt sich mit dem Wort „rutschhemmend" zufriedenzugeben. Gitterroste haben im Außenbereich den Vorteil, dass Regen und Schmelzwasser durchfallen und sich kein Eisspiegel bildet. Wo ein geschlossener Belag gewünscht ist, achten wir darauf, dass das Wasser sicher abläuft, ohne dass dafür eine Querneigung eingebaut wird.

Material und Ausführung
Wir bauen Rampen aus Stahl. Geschweißt wird nach DIN EN 1090, anschließend geht die fertige Konstruktion ins Zinkbad und wird nach DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt. Das ist bei einer Rampe genauso wichtig wie bei einer Außentreppe aus Stahl: Die Zinkschicht erreicht auch Hohlräume, Schweißnähte und Schnittkanten, und sie verzeiht die kleinen Beschädigungen, die beim Schneeschieben entstehen. Eine Rampe, die nur gestrichen ist, sieht im ersten Jahr genauso aus – und im fünften nicht mehr.
Die Gründung wird gern unterschätzt. Eine Rampe muss frostfrei gegründet werden, sonst hebt sie der Frost im ersten harten Winter an, und dann stimmen weder die Anschlusshöhe an der Tür noch die Neigung. Bei kurzen Rampen an einem bestehenden Podest lässt sich das oft an vorhandenen Betonflächen befestigen; bei längeren Läufen setzen wir Punktfundamente.
Von mobilen Auffahrschienen als Dauerlösung raten wir ab. Sie haben ihre Berechtigung im Auto oder für den gelegentlichen Besuch, aber am eigenen Haus sind sie eine tägliche Zumutung: Sie müssen jedes Mal aufgelegt und weggeräumt werden, sie sind meist erheblich steiler als 6 %, und alleine ist damit niemand unterwegs. Wenn der Zustand dauerhaft ist, bauen Sie fest.

Wenn der Platz nicht reicht: ehrliche Alternativen
Wir bauen lieber keine Rampe, als eine zu steile zu bauen. Das ist keine Prinzipienreiterei. Eine Rampe mit 10 oder 12 % erfüllt die Norm nicht, sie ist für die geförderte Maßnahme möglicherweise nicht anerkennungsfähig, und vor allem ist sie im Abwärtsfahren schlicht nicht zu bremsen. Wer sie dann doch benutzt, weil sie nun einmal da ist, ist schlechter dran als vorher. Diese Diskussion führen wir mehrmals im Jahr, und sie ist immer unangenehm – aber sie gehört dazu.
Wenn der Platz nicht reicht, gibt es mehrere Wege, die tatsächlich weiterhelfen:
- Den Zugang verlegen. Oft gibt es an einer anderen Gebäudeseite – zur Terrasse, zur Garage, zum Hof – deutlich weniger Höhenunterschied. Eine Rampe an der Terrassentür ist manchmal in zwei Metern erledigt, während vorne fünfzehn nötig wären.
- Zwei gegenläufige Läufe mit Wendepodest. Die Gesamtlänge bleibt gleich, die benötigte Tiefe im Grundstück halbiert sich.
- Hub- oder Plattformlift. Bei großen Höhenunterschieden und wenig Fläche häufig die einzige realistische Lösung. Das ist kein Metallbau, aber wir sagen Ihnen ehrlich, wenn es darauf hinausläuft.
- Schwellenrampe. Geht es nur um wenige Zentimeter an einer Terrassen- oder Balkontür, ist das mit geringem Aufwand lösbar.
- Barrierearmer Umbau der vorhandenen Treppe. Wenn Rollstuhlnutzung nicht der Fall ist, sondern Unsicherheit beim Gehen: gleichmäßige Stufen, ein zweiter Handlauf, ein größeres Podest vor der Tür, bessere Beleuchtung. Das ist oft die wirksamste Maßnahme überhaupt und kostet einen Bruchteil.
Förderung: was es Stand August 2026 gibt
Barrierefreie Umbauten werden von mehreren Stellen bezuschusst, und die Programme lassen sich teilweise kombinieren. Der wichtigste Punkt vorweg: Anträge gehören vor die Beauftragung. Wer erst baut und dann beantragt, geht bei den meisten Programmen leer aus.
- Pflegekasse. Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Eine Rampe fällt regelmäßig darunter.
- Saarland. Für Objekte im Saarland kommt ein Landeszuschuss von bis zu 7.500 € in Betracht.
- KfW-Kredit 159. Bundesweit verfügbar, zinsgünstig, für altersgerechte Umbaumaßnahmen.
- KfW-Zuschuss 455-B: seit dem 31. Juli 2026 geschlossen. Wer damit noch wirbt, arbeitet mit veralteten Unterlagen.
Welche Kombination in Ihrem Fall in Frage kommt und welche Nachweise dafür nötig sind, haben wir auf der Seite Förderung und Barrierefreiheit zusammengestellt. Wir liefern Ihnen für die Anträge das, was die Stellen üblicherweise sehen wollen: ein Angebot mit klarer Beschreibung der Maßnahme und der ausgeführten Maße.
Wovon der Preis abhängt
Zahlen nennen wir auf dieser Seite bewusst nicht, weil die Spanne bei Rampen extrem ist – zwischen einer kurzen Rampe über zwei Stufen und einer zweiläufigen Anlage mit Wendepodest liegt ein Vielfaches. Diese Punkte bestimmen den Preis:
- Der Höhenunterschied und damit die Lauflänge. Er ist der stärkste einzelne Faktor, weil bei 6 % jeder Zentimeter Höhe rund 17 cm Rampe bedeutet.
- Podeste und Wendungen. Jedes Podest ist ein zusätzliches Bauteil mit eigener Unterkonstruktion und eigener Gründung.
- Der Untergrund. Ob auf eine vorhandene Betonfläche aufgesetzt oder frostfrei neu gegründet wird, ob Pflaster geöffnet und wiederhergestellt werden muss.
- Geländer und Handläufe. Beidseitige Handläufe, durchlaufende Radabweiser und die Füllung des Geländers – hier lässt sich am meisten steuern.
- Der Belag. Gitterrost, Blech oder ein geschlossener Belag unterscheiden sich in Material und Aufwand deutlich.
- Zugänglichkeit der Baustelle. Kommt ein Fahrzeug an den Aufstellort, oder muss jedes Teil getragen werden?
- Entfernung. Wir arbeiten von Herschweiler-Pettersheim aus vor allem in der Westpfalz, im Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz; in diesem Umkreis ist die Anfahrt eingepreist. Darüber hinaus nach Absprache.
Was Sie von uns bekommen, ist ein Festpreis nach Aufmaß – und zwar so beschrieben, dass Pflegekasse oder Förderstelle damit arbeiten können.
Vom Anruf bis zur fertigen Rampe
- Aufmaß vor Ort. Wir messen den Höhenunterschied, die verfügbare Fläche, die Türsituation und den Untergrund. Erst danach steht fest, ob und wie die Rampe funktioniert.
- Führung festlegen. Gerade, gewinkelt oder zweiläufig – oder, wenn nötig, das ehrliche Gespräch über Alternativen.
- Angebot für den Antrag. Mit Maßen, Neigung und Ausführung so beschrieben, dass es bei der Pflegekasse eingereicht werden kann.
- Bewilligung abwarten. Erst danach beauftragen, sonst ist der Zuschuss gefährdet.
- Fertigung und Feuerverzinkung. Zuschnitt und Schweißen in der eigenen Werkstatt, danach ins Zinkbad.
- Fundamente. Frostfrei gegründet, Anschlusshöhen exakt auf die Türschwelle abgestimmt.
- Montage. Bei einer üblichen Hauszugangsrampe meist an einem Tag erledigt.
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
- Die tatsächliche Längsneigung ist in Prozent angegeben, nicht nur „nach DIN 18040"
- Die nutzbare Laufbreite ist zwischen den Radabweisern angegeben
- Podeste sind mit Lage und Länge benannt, ebenso die Bewegungsfläche vor der Tür
- Handläufe beidseitig, mit Höhe und Rohrform beschrieben
- Radabweiser durchlaufend, auch über die Podeste
- Belag mit R-Klasse nach DIN 51130
- „Feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461" steht ausdrücklich im Text
- Fertigung nach DIN EN 1090 mit Konformitätserklärung
- Die Gründung ist mit Tiefe und Bauart beschrieben
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die geltenden Normen und die örtliche Bauordnung.
Barrierefreien Zugang normgerecht umsetzen. Wir kommen zum Aufmaß, sagen Ihnen ehrlich, ob eine Rampe an Ihrem Haus funktioniert, und liefern ein Angebot, mit dem Sie den Zuschuss beantragen können.
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