Welche Geländerhöhe ist vorgeschrieben?

In der Regel gilt: mindestens 90 cm Geländerhöhe bei Absturzhöhen bis etwa 12 m und 110 cm darüber. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und bei Treppen die DIN 18065. Auch Spaltmaße (Kinderschutz) sind vorgeschrieben.

Mindesthöhen im Überblick

  • Absturzhöhe bis ca. 12 m: mindestens 90 cm
  • Absturzhöhe über ca. 12 m: mindestens 110 cm
  • Treppengeländer: nach DIN 18065, meist 90 cm

Spaltmaße & Kinderschutz

Senkrechte Füllstäbe dürfen einen lichten Abstand von in der Regel höchstens 12 cm haben, damit Kinder nicht hindurchrutschen oder klettern. Waagerechte „Leiter"-Füllungen sind in Wohngebäuden oft unerwünscht.

Wir planen normgerecht

Wir legen Höhe, Spaltmaße und Befestigung Ihres Geländers nach den geltenden Vorgaben aus – sicher und zugleich optisch sauber.

Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Landesbauordnung.

Wir setzen Höhe und Sicherheit korrekt um – fragen Sie an.

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Häufige Fragen

FAQ

Wie hoch muss ein Balkongeländer sein?

In der Regel mindestens 90 cm, ab größeren Absturzhöhen 110 cm. Maßgeblich ist die Landesbauordnung.

Welche Höhe gilt für Treppengeländer?

Treppengeländer richten sich nach DIN 18065, üblich sind rund 90 cm. Handläufe meist 80–115 cm.

Wie groß dürfen die Abstände der Stäbe sein?

Der lichte Abstand beträgt in der Regel höchstens 12 cm (Kinderschutz).

Plant ihr die Höhe normgerecht?

Ja – wir legen Höhe, Spaltmaße und Befestigung normgerecht aus.

Geländer normgerecht planen

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