Welche Geländerhöhe ist vorgeschrieben?
In der Regel gilt: mindestens 90 cm Geländerhöhe bei Absturzhöhen bis etwa 12 m und 110 cm darüber. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und bei Treppen die DIN 18065. Auch Spaltmaße (Kinderschutz) sind vorgeschrieben.
Mindesthöhen im Überblick
- Absturzhöhe bis ca. 12 m: mindestens 90 cm
- Absturzhöhe über ca. 12 m: mindestens 110 cm
- Treppengeländer: nach DIN 18065, meist 90 cm
Spaltmaße & Kinderschutz
Senkrechte Füllstäbe dürfen einen lichten Abstand von in der Regel höchstens 12 cm haben, damit Kinder nicht hindurchrutschen oder klettern. Waagerechte „Leiter"-Füllungen sind in Wohngebäuden oft unerwünscht.
Wir planen normgerecht
Wir legen Höhe, Spaltmaße und Befestigung Ihres Geländers nach den geltenden Vorgaben aus – sicher und zugleich optisch sauber.
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Landesbauordnung.
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