Braucht man für einen Anbaubalkon eine Baugenehmigung?
In den meisten Fällen ja: Ein nachträglicher Anbaubalkon verändert die Statik und das Erscheinungsbild des Gebäudes und ist daher in der Regel genehmigungspflichtig. Die genauen Vorgaben richten sich nach der Landesbauordnung – in Rheinland-Pfalz (LBauO) und im Saarland (LBO).
Warum ist meist eine Genehmigung nötig?
Ein Anbaubalkon greift in die Statik ein, ragt in den Außenraum und kann Abstandsflächen zum Nachbarn berühren. Deshalb verlangen die Bauämter in der Regel einen Bauantrag mit Statiknachweis.
Was wird üblicherweise benötigt?
- Bauantrag bei der zuständigen Behörde
- Statische Berechnung der Konstruktion und Befestigung
- Einhaltung der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
- ggf. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (bei Mehrfamilienhaus)
So unterstützen wir Sie
Wir liefern die maßgefertigte Stahlkonstruktion inklusive der nötigen statischen Auslegung nach DIN EN 1090 und unterstützen bei den technischen Unterlagen. Den Bauantrag stellt der Eigentümer bzw. ein Planer – wir liefern die Grundlagen.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Landesbauordnung und die Auskunft Ihres Bauamts.
Wir liefern Konstruktion und Statik-Grundlagen – fragen Sie an.
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